Entschließungen:

Der Bundesarbeitskreis verabschiedet auf den jährlich stattfindenden Tagungen Entschlies-sungen. Entschließungen werden gefasst, um die Haltung des Bundesarbeitskreises sichtbar festzulegen, aber auch um die Bundesregie-rung zu Initiativen zu veranlassen, Anstöße zu geben oder auf Versäumnisse aufmerksam zu machen.

Verwalterauswahl:

Hier finden Sie interessante Dokumente rund um das Thema Insolvenzverwalterauswahl, -bestellung, Vorauswahlliste bis hin zur Verfahrenskennzahlenabfrage. In dieser Rubrik sind auch Beiträge anderer insolvenzrechtlicher Organisationen zu finden.


Gutachtenerstellung:

In dieser Rubrik finden Sie alle wichtigen Informationen zur Gutachtenerstellung. Besonders zu empfehlen ist die Checkliste nebst Erläuterung zur Gutachtenerstellung bei Unternehmensinsolvenzen.

EU-Harmonisierung:

In den letzten Jahren haben die Bestrebungen innerhalb der Europäischen Union zur Angleichung der gesetzlichen Normen in den einzelnen Ländern zugenommen. Die aktuelle Entwicklung können Sie hier verfolgen.

 


Schlussrechnung:

Gemäß § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO prüft das Insolvenzgericht die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Dies ist Aufgabe des Insolvenzgerichts, unabhängig davon, ob ein Gläubigerausschuss bestellt ist, der ebenso gehalten ist die Schlussrechnung und Kassenführung des Insolvenzverwalters zu prüfen. Ob und inwieweit eine Delegation auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere geeignete Personen statthaft ist, verraten die zusammengestellten Dokumente.

 

Im Übrigen ist in dieser Rubrik alles rund um das Thema Kontenrahmen vom Gravenbrucher Kreis veröffentlicht.

 

Insbesondere ist zurzeit auf das Rundschreiben der Gläubigerschutzvereinigung aufgrund der aktuellen BFH-Entscheidung vom 09.12.2010 hinzuweisen.

 

Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. (VID), das Rheinland-pfälzische Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS) und der Gravenbrucher Kreis haben sich auf einen von allen Beteiligten befürworteten Standardkontenrahmen geeinigt. In dem konsentierten „SKR-InsO“ sollen zukünftig alle Geschäftsvorfälle eines Insolvenzverfahrens verbucht werden, um Transparenz und Vergleichbarkeit insbesondere für die Insolvenzgerichte zu erhöhen. Einzelheiten zu diesem Thema können Sie unter www.skr-inso.de nachlesen.

Gesetzgebung:

Eine der Hauptaufgaben des Bundesarbeitskreises Insolvenz- und Restrukturierungsgerichte e. V. ist die Beteiligung an insolvenz- und restrukturierungsrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben durch eigene Initiativen und Stellungnahmen.