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Herzlich willkommen beim

Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e. V.



Der „Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V.“ – ist ein Zusammenschluss von Insolvenzrichtern/-richterinnen und Insolvenzrechtspflegern/-rechtspflegerinnen.

Wir beteiligen uns an der Entwicklung sowie der Gestaltung des Insolvenzrechts und fördern die Aus- und Fortbildung der Mitglieder. Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie alle Informationen zusammengestellt, die Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Arbeit geben soll und Ihnen die Arbeit erleichtern kann.

 

Vorstand und Beirat des BAKinso e.V.

 

 

Tagungen

 

Der Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V. führt jährlich in zentralen deutschen Städten eine mehrtägige Tagung durch. Die Tagung steht allen Insolvenzrichtern/-richterinnen und Insolvenzrechtspfleger/-rechtspflegerinnen offen.

 

 

Auf der Tagung findet in der Regel auch die jährliche Mitgliederversammlung statt. Ihr Teilnehmerkreis ist auf die Mitglieder des Bundesarbeitskreises Insolvenzgerichte e. V. beschränkt.

 

  
Die Herbsttagung 2011 hat bereits stattgefunden. Auch diesmal wurden interessante Entschließungen verabschiedet. Entschließungen werden gefasst, um die Haltung des Bundesarbeitskreises sichtbar festzulegen, aber auch um die Bundesregierung zu Initiativen zu veranlassen, Anstöße zu geben oder auf Versäumnisse aufmerksam zu machen. Überzeugen Sie sich selbst!

 

 

Entschließung zum Thema "Sonderinsolvenzverwaltung"

 

Entschließung zum Thema "Gesetzliche Änderungen durch das Haushaltbegleitgesetz 2011 und durch das ESUG"

 

Entschließung zum Thema "Privatinsolvenzrecht"

 

Termin zum Vormerken:

Die Herbsttagung 2012 findet voraussichtlich vom 05.11. bis zum 06.11 statt.


 

Aufruf!

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Oftmals muss man gerade dann, wenn doch alles gut läuft, an später denken, damit das Positive erhalten bleibt und so wiederum Grundlage für eine eventuell noch mögliche Steigerung zu legen.

 

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass der Verein als gemeinnützig anerkannt wurde. Der Verein ist unbedingt auf Spenden angewiesen, wobei sich gerade Geldzuweisungen aus Strafverfahren mit wirtschaftlichem/insolvenzrechtlichen Hintergrund anbieten. Schon mit einer kleinen Spende können SIE den Bundesarbeitskreis tatkräftig unterstützen.

 

Der Verein organisiert u.a. jährlich eine Tagung für Richter und Rechtspfleger im Insolvenzrecht (Herbsttagung). Die Kosten und das Kostenrisiko für die Durchführung dieser Tagung hat der Verein stets im Voraus zu tragen. Dies kann allein mit dem eher "symbolischen" Mitgliedsbeitrag von 1,-- Euro pro Monat durch den Verein dauerhaft nicht geleistet werden. Zur Unterstützung sind wir auf Spendengelder angewiesen. Hiermit sollen die Möglichkeiten des Bundesarbeitskreises durch zusätzliche finanzielle Mittel verbessert werden.

 

Spenden überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:

 

Konto-Nr.  134 928 910 bei der Sparkasse Münsterland Ost (BLZ 400 501 50).

 

Herzlichen Dank im Voraus.

 

Vorstand und Beirat des BAKinso e.V.