Oftmals muss man gerade dann, wenn doch alles gut läuft, an später denken, damit das Positive erhalten bleibt und so wiederum Grundlage für eine eventuell noch mögliche Steigerung zu legen.
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass der Verein als gemeinnützig anerkannt wurde. Der Verein ist unbedingt auf Spenden angewiesen, wobei sich gerade Geldzuweisungen aus Strafverfahren mit wirtschaftlichem/insolvenzrechtlichen Hintergrund anbieten. Schon mit einer kleinen Spende können SIE den Bundesarbeitskreis tatkräftig unterstützen.
Der Verein organisiert u.a. jährlich eine Tagung für Richter und Rechtspfleger im Insolvenzrecht (Herbsttagung). Die Kosten und das Kostenrisiko für die Durchführung dieser Tagung hat der Verein stets im Voraus zu tragen. Dies kann allein mit dem eher "symbolischen" Mitgliedsbeitrag von 1,-- Euro pro Monat durch den Verein dauerhaft nicht geleistet werden. Zur Unterstützung sind wir auf Spendengelder angewiesen. Hiermit sollen die Möglichkeiten des Bundesarbeitskreises durch zusätzliche finanzielle Mittel verbessert werden.
Spenden überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:
Konto-Nr. 134 928 910 bei der Sparkasse Münsterland Ost (BLZ 400 501 50).
Herzlichen Dank im Voraus.
Vorstand und Beirat des BAKinso e.V.